Gartenarbeit vor dem 01. März

Liebe Gartenfreunde,
bitte beachtet folgendes:
“ Das Bundesnaturgesetz, §39m Absatz 5, lautet: Es ist verboten, Hecken lebende Zäune Gebüchse und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.“

Wir bitten Euch das zu beachten.

Euer Vorstand