Bundestag verlängert Sonderregelungen des Covid-19-Gesetzes bis zum 31.08.2022
Mit Wirkung vom 14. September 2021 hat der Bundestag unter anderem die Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Die Regelungen des Covid-19-Gesetzes sollen nicht mit dem 31.12.2021 auslaufen, sondern noch bis einschließlich 31. August 2022 gelten. In der Ausgabe 4/2021 von…